Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lerncenter Dreispitz AG – Version 08.07.2025
1. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle auf unserer Website oder in Informationsunterlagen publizierten Preise verstehen sich als Barpreise und sind unmittelbar nach der jeweiligen Dienstleistung in bar zu begleichen. Es wird ein maximales Zahlungslimit (Kreditrahmen) von CHF 300.– gewährt. Eine weiterführende Ausbildung oder die Anmeldung zur Führerprüfung erfolgt ausschliesslich nach vollständigem Zahlungseingang der offenen Beträge.
Zahlungen per Einzahlungsschein sind möglich, jedoch wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– pro Einzahlung erhoben.
2. Busgelder
Verkehrsbussen, die durch das nachweisliche Fehlverhalten des Fahrschülers oder der Fahrschülerin entstehen, sind ausschliesslich vom Verursachenden zu tragen.
3. Terminvereinbarungen und Absagen von Fahrstunden
Fahrstunden sind frühzeitig und verbindlich zu planen. Terminabsagen oder -verschiebungen sind bis spätestens 4 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Kurzfristige Absagen, bei denen der Termin nicht neu vergeben werden kann, werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die erste Fahrstunde.
Ein einmaliger kurzfristiger Rücktritt mit ärztlichem Zeugnis kann ausnahmsweise vom Fahrlehrer oder der Fahrlehrerin bewilligt werden. Terminvereinbarungen und Absagen per SMS oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
4. Durchführung der Fahrstunden
Die Dauer einer Fahrstunde beträgt in der Regel 75 Minuten. Der Treffpunkt wird individuell mit dem Fahrlehrer vereinbart. Idealerweise findet der Treffpunkt in der Nähe des Übungsortes statt – in der Regel beginnen wir beim Standort Dreispitz.
Die Fahrprüfung der Kategorie B (Auto) wird mit 105 Minuten in Rechnung gestellt.
5. Kursanmeldungen und -absagen
Kursanmeldungen sind verbindlich. Für Abmeldungen oder Umbuchungen gelten folgende Regelungen:
- Bei Motorradgrundkursen und Zweiphasenkursen ist eine Ab- oder Umbuchung bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn möglich. Es fällt eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.– an.
- Erfolgt die Abmeldung oder Umbuchung später als 7 Tage vor Kursbeginn, wird der volle Kurspreis verrechnet.
- Für alle übrigen Kurse ist eine Ab- oder Umbuchung bis 7 Tage vor Kursbeginn kostenlos möglich. Danach wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– verrechnet.
- Bei Nichterscheinen zum Kurs ohne vorherige Abmeldung wird der gesamte Kurspreis fällig.
6. Schadenpauschale
Zur Deckung von Schadennebenkosten bei Bagatellschäden wird eine einmalige Schadenpauschale erhoben:
- Für die gesamte Ausbildungsdauer in der Kategorie B (Auto): CHF 120.– pro Person.
- Für BPT-/Taxi-Ausbildung sowie Kontrollprüfungen zur Umschreibung ausländischer Führerausweise: CHF 10.– pro Fahrstunde.
- Für Fahrstunden der Kategorie BE (Anhänger): Die Pauschale ist im Fahrstundenpreis inbegriffen.
7. TCS-Partnerschaft
Im Rahmen unserer Kooperation mit dem Touring Club Schweiz (TCS) werden personenbezogene Daten der Kursteilnehmenden an den TCS übermittelt. Alle Teilnehmenden erhalten eine kostenlose einjährige Mitgliedschaft. Diese endet automatisch, sofern keine Verlängerung durch Bezahlung erfolgt.
8. Drogen und Fahruntauglichkeit
Fahrten unter Einfluss von Drogen sind gesetzlich verboten und gefährden die Sicherheit. Aus diesem Grund behalten wir uns das Recht vor, unsere Fahrschüler jederzeit einem Drogenschnelltest (Speicheltest) zu unterziehen. Bei positivem Testergebnis wird die Fahrstunde sowie der Test kostenpflichtig in Rechnung gestellt.
9. Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung zur Führerprüfung erfolgt nach gemeinsamer Absprache mit dem Fahrlehrer. Der Termin wird im Rahmen einer Fahrstunde bekanntgegeben. Sollte diese nicht wahrgenommen werden, liegt es in der Verantwortung des Fahrschülers, sich eigenständig über den Termin zu informieren.
Kosten, die durch versäumte Prüfungen aufgrund fehlender Informationen entstehen, sind vom Prüfling zu tragen. Eine Abmeldung von der Prüfung kann ausschliesslich durch die betreffende Person selbst vorgenommen werden. Das Sekretariat ist hierzu nicht berechtigt. Bitte informieren Sie uns in jedem Fall über eine geplante Abmeldung.
10. Ausbildungsvertrag und Vertragsbedingungen
Bei minderjährigen Fahrschülern ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Vertrag ist mit der Unterschrift rechtsverbindlich. Die in Anspruch zu nehmenden Dienstleistungen müssen spätestens innerhalb von drei Jahren ab Vertragsabschluss bezogen werden.
Die Bezahlung sämtlicher Kurs- und Fahrstundenkosten muss spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss, jedoch in jedem Fall vor Beginn der ersten Dienstleistung erfolgen.
Nicht bezogene Dienstleistungen werden weder rückerstattet noch in andere Leistungen umgewandelt. Eine Übertragung des Ausbildungsvertrags auf eine andere Person ist nur in Absprache mit der Lerncenter Dreispitz AG möglich.
11. Änderung von Personalien
Änderungen Ihrer persönlichen Daten sind unverzüglich dem Fahrlehrer oder unserem Sekretariat mitzuteilen.
Yves Hubler
Inhaber