Lernfahrten ab 17 Jahren

Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Der Gewinn dieser Verlängerung für die Verkehrssicherheit liegt darin, dass sich das Unfallrisiko nach Bestehen der praktischen Führerprüfung umso mehr reduziert, je mehr Fahrten mit Begleitung stattgefunden haben. Da das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises für Personenwagen nicht angehoben werden soll, kann künftig der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Zudem ist es für gewisse Berufsausbildungen erforderlich, den Führerausweis bereits mit 18 zu haben. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin.

Personen mit Jahrgang 2002

Personen mit Jahrgang 2002 Personen mit Jahrgang 2002 können den Lernfahrausweis der Kategorie B (Personenwagen) ab ihrem 18. Geburtstag erhalten. Wenn [...]

Personen mit Jahrgang 2003

Personen mit Jahrgang 2003 Ab dem 1. Januar 2021 können 17-Jährige den Lernfahrausweis für Personenwagen (Kat. B) erhalten. Wer den Lernfahrausweis [...]

Lernfahrten ab 17 Jahren

Lernfahrten ab 17 Jahren Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Der [...]

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2025-08-20T13:27:58+00:0018. Februar 2021|Auto|
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