Willkommen auf lerncenter.info
Als grösste und professionellste Fahrschule der Region können wir Ihnen eine Fülle an Kursen und Fahrstundenterminen anbieten. Unsere 15 Angestellten sind top motiviert. Mit uns erreichen Sie Ihr Ausbildungsziel effizient! Wir bilden Sie in den Kategorien Auto, Motorrad, Anhänger, Taxi, WAB und Boot aus und weiter. Selbstverständlich dürfen Sie Ihren Fahrlehrer frei auswählen!
NEUERUNGEN AB 2021 (Kat. A1)
Wer die Kategorie A1 absolvieren will, muss das Mindestalter von 15 Jahren haben und darf ein Motorrad mit 50 ccm fahren. Wer das Alter von 16 Jahren hat, darf neu ein Motorrad mit 125 ccm fahren. Neu müssen immer 12 Stunden Grundkurs absolviert werden. Diese müssen innert 4 Monaten nach Ausstellung des Lernfahrausweises absolviert sein, danach verlängert sich die Gültigkeit des Lernfahrausweises um 12 Monate. Es ist eine praktische Führerprüfung erforderlich, wenn noch kein Führerausweis der Kategorie B vorhanden ist.
NEUERUNGEN AB 2021 (Neue Kat. A2)
Die Kategorie A beschränkt fällt weg und heisst neu Kategorie A2. Der Erwerb dieser Kategorie ist ab 18 Jahren möglich und berechtigt das Führen eines Motorrads bis 35 kW. Der Aufstieg in die Kategorie A, also Motorräder mit über 35 kW, setzt neu voraus, dass mindestens 2 Jahre klaglos auf der Kategorie A2 gefahren wurde. Der Aufstieg ist nur noch mit Prüfungsfahrt möglich. Kein Direkteinstieg in die Kategorie A mehr möglich!
Das bedeutet:
- Wer bis am 31.12.2020 die praktische Prüfung Kat. A bis 35kW absolviert und bestanden hat, muss nach 2 Jahren keine Prüfung auf Kat. A über 35 kW machen und bekommt diese weiterhin geschenkt.
- Die Fahrschüler welche die Prüfung Kat A. bis 35kW aber erst im 2021 absolvieren, müssen nach 2 Jahren nochmal eine praktische Prüfung absolvieren um, die Kat. A über 35 kW fahren zu können. Die Dauer der Gültigkeit vom Lernfahrausweis ist dabei nicht massgebend.
- Die Fahrschüler welche im 2020 einen Lernfahrausweis Kat. A über 35 kW besitzen, dessen Gültigkeit bis ins 2021 läuft, können im 2021 die Prüfung Kat. A über 35 kW absolvieren und müssen nicht plötzlich Kat. A bis 35 kW fahren.
Motorrad Grundkurs hier anmelden!
Wer den Führerausweis der Kategorie A1, A- oder A erwerben will, muss innert 4 Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung absolvieren. Diese Frist kann nicht verlängert werden! In der praktischen Grundschulung soll der Fahrschüler sich das für das Fahren im Verkehr erforderliche Grundverständnis der Fahrdynamik und die Blicktechnik aneignen und lernen, das Fahrzeug richtig zu bedienen. Die Grundschulung soll zudem zu einer defensiven, verantwortungsbewussten und energiesparenden Fahrweise motivieren.
FAQ
Eine Person will im 2021 die Kategorie A/35 kW erwerben. Was benötigt er bezüglich PGS?
Der Inhaber eines Führerausweises der Unterkategorie A1 45 km/h, der ab dem 1. Januar 2021 die Kategorie A 35kW erwerben will, muss zwölf Stunden PGS besuchen. Sollte diese Person später die Kategorie A erwerben wollen, müsste sie keine PGS mehr besuchen, sofern sie nachweisen kann, dass sie für den Erwerb der Kategorie A 35kW zwölf Stunden PGS besucht hat.
Kann ich die 35 kW-Begrenzung entfernen lassen?
Ab dem 1. Januar 2021 muss jeder, der die 35 kW-Begrenzung entfernen möchte, zunächst mindestens zwei Jahre lang Inhaber dieser Kategorie (A 35 kW) sein und anschliessend die praktische Prüfung bestanden haben. Inhaber der Kategorie A 35 kW, die vor dem 1. Januar 2021 erworben wurden, können auch nach 2 Jahren fehlerfreiem Fahren prüfungsfrei von der Aufhebung der Beschränkung profitieren.
Welche praktische Grundschulung muss ich absolvieren, um einen Motorradführerausweis zu erhalten?
Um eine der Motorradkategorien zu erhalten, ist ein 12-stündiger Motorrad-Grundkurs erforderlich. Diese Ausbildung wird unbegrenzte Gültigkeit haben.
Ich bin 15-jährig. Wie komme ich in den Besitz der Kategorie A1?
Nothelferausweis –> Basistheorieprüfung –> VKU –> Grundkurs (12 Stunden) –> praktische Prüfung
Ich habe die Kategorie A beschränkt am 15. September 2020 bestanden. Erhalte ich nach zweijähriger klaglosen Fahrt die Kategorie A unbeschränkt ohne weitere Prüfung?
Ja, Sie können die Aufhebung beantragen, wenn Sie die Kategorie A beschränkt vor dem 1. Januar 2021 erworben haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Kategorie A beschränkt im Ausland erworben haben.
Können Inhaber eines Führerausweises der Kategorie B auch ohne Prüfung einen Führerausweis der Unterkategorie A1 erhalten?
Dies ist nach wie vor möglich, sofern Sie einen Lernfahrausweis für diese Unterkategorie erwerben und die 12-stündige Motorrad-Grundausbildung absolvieren.
Werde ich im Alter von 25 Jahren noch die Kategorie A unbegrenzt erhalten können?
Ab dem 1. Januar 2021 wird es nicht mehr möglich sein, direkt auf die unbegrenzte Kategorie A einzusteigen. Ein Minimum von 2 Jahren Praxis in der Kategorie A 35 kW ermöglicht dann den Erhalt der unbegrenzten Kategorie A, nach Absolvierung einer erfolgreichen praktischen Prüfung.
Was passiert mit Inhabern von LFA 35kW, welche im 2021 25 Jahre alt werden? Können diese die Führerprüfung der Kat. A (unbeschränkt) direkt absolvieren?
Den «Direkteinstieg» für Personen, die das 25. Altersjahr vollendet haben, wird es ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr geben.
Ich bin 27 Jahre alt und möchte die Kategorie A unbeschränkt erwerben. Kann ich den Lernfahrausweis beantragen?
Nein. Sie müssen zuerst mindestens zwei Jahren im Besitz der Kategorie A beschränkt sein und eine klaglose Fahrpraxis nachweisen.
Welches Motorrad kann ich ab dem 1. Januar 2021 für meine Prüfung verwenden?
Kategorie A 35 kW: ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von
höchstens 0,20 kW/kg und zwei Sitzplätzen; ausgenommen sind Motorräder der Unterkategorie A1. Kategorie A: Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35
kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg und zwei Sitzplätzen.
Wer hat’s geschafft?
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