Neue Verkehrsregeln in der Schweiz

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) passt regelmässig die Verkehrsregeln an, um Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Effizienz im Schweizer Strassenverkehr zu erhöhen. Die folgenden Änderungen treten gestaffelt in den Jahren 2021, 2024 und 2025 in Kraft. Die Übersicht ist nach Jahr strukturiert und zeigt die wichtigsten Neuerungen kompakt auf.

Ab 1. Januar 2025

  • Vermeidbarer Lärm & höhere Bussen: Verbot, mit Auspuffanlagen vermeidbaren Lärm (insbesondere Knallgeräusche) zu erzeugen. Busse bis 10’000 CHF möglich. Ordnungsbussen für lärmbezogene Verstösse steigen von 60 CHF auf 80 CHF.
  • Motorräder – Abgasnorm Euro 5+: Erstzulassungen müssen Euro 5+ erfüllen. Verschärfte Geräuschvorschriften treten in Kraft.
  • Gefahrguttransport: Anpassung der ADR- und SDR-Verordnungen, inkl. neuer Liste gefährlicher Güter.

Ab 1. März 2025

  • Automatisiertes Fahren erlaubt in drei Fällen:
  • Autobahnpilot: Lenkrad loslassen möglich, ständige Übernahmebereitschaft nötig.
  • Führerlose Fahrzeuge: Betrieb auf genehmigten Strecken mit Fernüberwachung.
  • Automatisiertes Parkieren: Ohne Fahrer in definierten Parkhäusern/Parkplätzen möglich.
  • Genehmigungspflicht für Automatisierungssysteme mit Sicherheitsnachweis.

Ab 1. Juli 2025

  • Fahrausbildung: Kenntnisse zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen werden in Theorie- und Praxisprüfung integriert.
  • E-Bikes & Langsamverkehr: Neue Kategorie „schwere Elektro-Motorfahrräder“ (bis 450 kg). Erweiterte Bedeutungen der Signale „Fahrrad“ und „Motorfahrrad“. Neu gilt Fahrverbot auch mit ausgeschaltetem Motor; Ausnahmen möglich.

Ab 1. Januar 2024

  • CO₂-Sanktionen bei Importen: Digitale Datenerfassung durch ASTRA, Erhebung der Sanktionen durch BFE.

Ab 1. März 2024

  • Verkehrsmedizinische Untersuchungen: Altersgrenze auf 75 Jahre angehoben.
  • Sehtests: Wegfall zusätzlicher Tests bei bestimmten Fahrausweiserweiterungen.
  • Führerausweisentzug: Keine Erteilung von Kategorien, die im Entzugsfall ebenfalls entzogen würden.
  • Praktische Prüfung: Längere Prüfungsdauer für Kat. A und B (mind. 45 Minuten Strassenfahrt).
  • Ausländische Führerausweise: Neue Regeln für berufsmässige Fahrerinnen und Fahrer.
  • Lernfahrten in der Grundbildung: Lockerungen bei Begleitpflicht für bestimmte Berufsgruppen.

Ab 1. April 2024

  • Sicherheitsstandards: Pflicht für neue Fahrassistenzsysteme und Unfalldatenschreiber, abgestimmt auf Datenschutzgesetz.
  • E-Bike-Sicherheit: Tagfahrlichtpflicht und Geschwindigkeitsmesserpflicht für schnelle E-Bikes (Übergangsfrist bis 2027).

Ab 31. Dezember 2024

  • Lenk- und Ruhezeiten: Bei analogen Fahrtschreibern Mitführung der letzten 56 Tage statt 28 Tage.

Motorisierter Verkehr

  • Reissverschlussverfahren bei Fahrstreifenabbau und Autobahneinfahrten.
  • Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse.
  • Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen erlaubt.
  • Tempo 100 km/h für leichte Anhängerzüge.

Langsamverkehr

  • Rechtsabbiegen bei Rot für Velo und Mofa.
  • Primarschulkinder dürfen mit dem Velo auf dem Trottoir fahren.
  • Einführung von Fahrradstrassen.

Ruhender Verkehr

  • Neues Symbol „Ladestation“ für Parkplätze mit Ladeinfrastruktur.
  • Grüne Markierung für Parkfelder mit Ladestationen.

Neue Führerausweisvorschriften

  • Lernfahrten ab 17 Jahren möglich.
  • Kein Direkteinstieg mehr in unbeschränkte Kategorie A für Motorradfahrer.

Erklärvideos zu allen wichtigen Themen:

Reissverschluss bei Fahrstreifenabbau und Autobahneinfahrten
Rettungsgasse
Rechtsvorbeifahren
100 km/h für leichte Anhängerzüge
Rechtsabbiegen bei Rot für Velo und Mofa
Primarschulkinder mit Velo auf dem Trottoir
Fahrradstrassen

Personen mit Jahrgang 2002

Personen mit Jahrgang 2002 Personen mit Jahrgang 2002 können den Lernfahrausweis der Kategorie B (Personenwagen) ab ihrem 18. Geburtstag erhalten. Wenn [...]

Personen mit Jahrgang 2003

Personen mit Jahrgang 2003 Ab dem 1. Januar 2021 können 17-Jährige den Lernfahrausweis für Personenwagen (Kat. B) erhalten. Wer den Lernfahrausweis [...]

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2025-08-20T13:23:31+00:0012. August 2025|Auto|
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