Die Kategorie A beschränkt fällt weg und heisst neu Kategorie A2. Der Erwerb dieser Kategorie ist ab 18 Jahren möglich und berechtigt das Führen eines Motorrads bis 35 kW. Der Aufstieg in die Kategorie A, also Motorräder mit über 35 kW, setzt neu voraus, dass mindestens 2 Jahre klaglos auf der Kategorie A2 gefahren wurde. Der Aufstieg ist nur noch mit Prüfungsfahrt möglich. Kein Direkteinstieg in die Kategorie A mehr möglich!
Das bedeutet:
Wer bis am 31.12.2020 die praktische Prüfung Kat. A bis 35kW absolviert und bestanden hat, muss nach 2 Jahren keine Prüfung auf Kat. A über 35 kW machen und bekommt diese weiterhin geschenkt.
Die Fahrschüler welche die Prüfung Kat A. bis 35kW aber erst im 2021 absolvieren, müssen nach 2 Jahren nochmal eine praktische Prüfung absolvieren um, die Kat. A über 35 kW fahren zu können. Die Dauer der Gültigkeit vom Lernfahrausweis ist dabei nicht massgebend.
Die Fahrschüler welche im 2020 einen Lernfahrausweis Kat. A über 35 kW besitzen, dessen Gültigkeit bis ins 2021 läuft, können im 2021 die Prüfung Kat. A über 35 kW absolvieren und müssen nicht plötzlich Kat. A bis 35 kW fahren.
Comments