
Verbesserung der Verkehrssicherheit durch den Bundesrat
«Assistenzsysteme» – neuer Teil der Fahrausbildung
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 wichtige Anpassungen im Bereich der Verkehrssicherheit beschlossen. Ziel der Änderungen ist es, die Fahrausbildung stärker an den technischen Fortschritt anzupassen und gleichzeitig für klare, einheitliche Regeln im Strassenverkehr zu sorgen.
Im Fokus stehen dabei zwei zentrale Bereiche. Einerseits die Modernisierung der Fahrausbildung, andererseits Anpassungen bei der Signalisation und Verkehrsregelung. Die Neuerungen treten gestaffelt in Kraft.
Fahrausbildung wird an moderne Fahrzeugtechnik angepasst
Moderne Fahrzeuge verfügen heute über eine Vielzahl an Assistenz- und Automatisierungssystemen. Diese Technologien sollen künftig auch verbindlich Teil der Ausbildung werden.
Neu behandelt der Kurs über Verkehrskunde (VKU) den sicheren Umgang mit:
- Fahrerassistenzsystemen
- Automatisierungssystemen
Angehende Lenkerinnen und Lenker lernen damit bereits früh, wie diese Systeme richtig genutzt werden und wo ihre Grenzen liegen. Ziel ist es, Fehlbedienungen zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
VKU neu Voraussetzung für die Theorieprüfung
Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Ablauf der Fahrausbildung. Der Besuch des Verkehrskundekurses wird neu Voraussetzung für die Anmeldung zur Theorieprüfung.
Dadurch kann das im VKU vermittelte Wissen bereits ab der ersten Lernfahrt praktisch angewendet werden. Der Bundesrat verfolgt damit das Ziel, sicherheitsrelevante Inhalte früher im Ausbildungsprozess zu verankern.
Diese Änderungen betreffen:
- die Verkehrszulassungsverordnung (VZV)
- die Verordnung des ASTRA über den Verkehrskundeunterricht (VKUV)
Inkrafttreten: 1. Januar 2027
Klare und einheitliche Signalisation auf Schweizer Strassen
Neben der Ausbildung hat der Bundesrat auch die Signalisationsverordnung überarbeitet. Mit dieser Teilrevision werden wichtige Inhalte technischer Normen direkt ins Bundesrecht integriert.
Ein konkretes Beispiel ist die zweisprachige Bezeichnung von Ortschaften auf Autobahntafeln, die neu ausdrücklich in der Signalisationsverordnung geregelt ist. Mit dieser Anpassung wird ein parlamentarischer Vorstoss umgesetzt.
Weitere Anpassungen im Verkehrsrecht
Zusätzlich wurden auch Änderungen in weiteren Verordnungen beschlossen:
- Signalisationsverordnung (SSV)
- Verkehrsregelverordnung (VRV)
- Ordnungsbussenverordnung (OBV)
Diese Anpassungen betreffen unter anderem Markierungen, Signale und Regelungen im Strassenverkehr und tragen zu einer einheitlicheren Anwendung des Verkehrsrechts bei.
Inkrafttreten dieser Änderungen: 1. Juli 2026
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