Neue ASTRA-Verordnung zum VKU 2027

So läuft deine Fahrausbildung in Basel und Baselland neu ab

Stand: 29. September 2026

Ab dem 1. Januar 2027 gelten in der ganzen Schweiz neue verbindliche Vorgaben für den Verkehrskundeunterricht (VKU). Grundlage ist die neue Verordnung des Bundesamts für Strassen ASTRA über den Kurs über Verkehrskunde (VKUV). Sie ersetzt die bisherigen ASTRA-Weisungen und regelt neu, wann du den VKU besuchst, wie der Kurs aufgebaut ist und welche Inhalte dazugehören.

Die wohl wichtigste Änderung für deine Fahrausbildung: Du absolvierst den VKU künftig vor der Theorieprüfung. Erst mit dem Nachweis über den vollständig besuchten Kurs kannst du dich zur Theorieprüfung anmelden, sofern du nicht vom VKU befreit bist. Gleichzeitig werden Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme stärker in die Ausbildung integriert.

Was der Bundesrat am 19. Dezember 2025 insgesamt zur Fahrausbildung beschlossen hat, fassen wir in unserem Beitrag Bundesrat verbessert Verkehrssicherheit: Assistenzsysteme neu Teil der Ausbildung zusammen. Hier konzentrieren wir uns auf den VKU und zeigen dir, was die neue ASTRA-Verordnung konkret für deinen Weg zum Führerausweis bedeutet, wie der Kurs ab 2027 aufgebaut ist und wie du deine Ausbildung in Basel, Baselland und der Nordwestschweiz sinnvoll planst.

Das Wichtigste in Kürze

Ab dem 1. Januar 2027 gilt die neue ASTRA-Verordnung über den Kurs über Verkehrskunde (VKUV). Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler ergeben sich daraus mehrere wichtige Änderungen:

  • Der VKU findet neu vor der Theorieprüfung statt.
  • Der Kurs dauert weiterhin acht Stunden, verteilt sich aber auf vier separate Kurstage.
  • Ein Lernfahrausweis ist für den Besuch des VKU nicht mehr erforderlich.
  • Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme werden fester Bestandteil des Unterrichts.
  • Der VKU findet weiterhin ausschliesslich als Präsenzkurs statt.
  • Die neuen Vorgaben gelten für die Kategorien A, A1, B und B1.
  • Die vollständig absolvierte Kursbescheinigung ist unbeschränkt gültig.

Damit rückt der VKU ganz an den Anfang deiner Fahrausbildung. Was sich dahinter genau verändert, schauen wir uns Schritt für Schritt an.

Was regelt die neue ASTRA-Verordnung zum VKU ab 2027?

Von den ASTRA-Weisungen zur verbindlichen Verordnung

Bis Ende 2026 ist der Verkehrskundeunterricht in Weisungen des ASTRA geregelt. Ab dem 1. Januar 2027 gilt stattdessen die neue Verordnung des ASTRA über den Kurs über Verkehrskunde (VKUV). Die bisherigen Weisungen werden mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung aufgehoben.

Hintergrund ist unter anderem die rechtliche Verankerung der Vorgaben. Ein Bundesgerichtsurteil hielt fest, dass Verpflichtungen aus Weisungen nicht dieselbe Rechtsverbindlichkeit besitzen wie Bestimmungen auf Verordnungsstufe. Die Anforderungen an den VKU werden deshalb neu direkt in einer Verordnung geregelt. Parallel dazu wird auch die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) angepasst.

Für dich als Fahrschülerin oder Fahrschüler zeigt sich die Änderung vor allem im Ablauf deiner Ausbildung:

Thema Bis Ende 2026 Ab 1. Januar 2027
Rechtsgrundlage des VKU ASTRA-Weisungen ASTRA-Verordnung VKUV
Zeitpunkt des VKU nach der Theorieprüfung vor der Anmeldung zur Theorieprüfung
Verteilung der Unterrichtsblöcke auf mindestens 2 Tage auf 4 Tage
Lernfahrausweis für den Kurs erforderlich nicht mehr erforderlich

Aus einer organisatorischen Anpassung wird damit eine grundlegende Änderung im Ausbildungsweg. Der VKU ist nicht mehr ein Kurs, den du irgendwann nach der Theorie absolvierst, sondern bildet künftig den Einstieg in deine Fahrausbildung.

Wie sieht dein Weg zum Führerausweis ab 2027 aus?

Ab dem 1. Januar 2027 besuchst du zunächst den vollständigen VKU. Mit dem entsprechenden Nachweis kannst du dich anschliessend zur Theorieprüfung anmelden, sofern für dich keine Befreiung gilt. Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis und kannst deine praktische Fahrausbildung fortsetzen.

Diese Reihenfolge gilt für die Kategorien A, A1, B und B1.

Deine Schritte im Überblick

Dein Weg zum Führerausweis beginnt künftig mit dem VKU. Du besuchst zuerst die vier Unterrichtsblöcke und meldest dich anschliessend mit dem Kursnachweis zur Theorieprüfung an. Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du deinen Lernfahrausweis. Danach folgen die praktische Fahrausbildung und schliesslich die praktische Führerprüfung.

Für den Lernfahrausweis brauchst du zusätzlich den vorgeschriebenen Nothelferkurs. Nach bestandener praktischer Prüfung erhältst du bei den entsprechenden Kategorien den Führerausweis auf Probe. Innerhalb der vorgeschriebenen Frist absolvierst du anschliessend den Zweiphasenkurs, auch WAB-Kurs genannt.

Der VKU bildet damit künftig die Grundlage für alles, was danach folgt.

Ab wann du den VKU besuchen kannst

Du kannst den VKU frühestens sechs Monate vor Erreichen des für deine Kategorie geltenden Mindestalters besuchen. Einen Lernfahrausweis brauchst du dafür ab 2027 nicht mehr.

Das ist eine direkte Folge der neuen Reihenfolge. Da der VKU künftig bereits vor der Theorieprüfung absolviert wird, kann der Lernfahrausweis keine Voraussetzung mehr für den Kursbesuch sein.

Die Sechs-Monats-Regel soll gleichzeitig verhindern, dass zwischen dem VKU und den weiteren Schritten deiner Ausbildung unnötig viel Zeit vergeht.

Was sich bei der Theorieprüfung ändert

Auch die Verbindung zwischen VKU und Theorieprüfung wird enger. Inhalte des VKU können künftig Bestandteil der Theorieprüfung sein.

Welche konkreten Prüfungsfragen daraus entstehen, wird von den zuständigen Stellen ausgearbeitet. Für dich bedeutet das vor allem eines: Was du im VKU lernst, brauchst du nicht nur später auf der Strasse, sondern möglicherweise bereits bei deiner Theorieprüfung.

Wenn du dich zusätzlich gezielt vorbereiten möchtest, findest du bei uns auch den Theoriekurs.

Wie ist der VKU ab 2027 aufgebaut?

Der Verkehrskundeunterricht dauert weiterhin insgesamt acht Stunden. Neu werden diese acht Stunden aber auf vier Unterrichtsblöcke an vier verschiedenen Tagen verteilt.

Jeder Block dauert zwei Stunden und beinhaltet eine Pause von zehn Minuten. Kompaktkurse, bei denen der gesamte VKU beispielsweise an einem Wochenende auf zwei Tage verteilt wird, sind mit den neuen Vorgaben nicht mehr möglich.

Vier Tage statt Kompaktkurs

Die Verteilung auf vier Tage ist bewusst vorgesehen. Zwischen den einzelnen Unterrichtseinheiten bleibt Zeit, das Gelernte zu verarbeiten und neue Fragen mit in den nächsten Kurstag zu nehmen.

Statt möglichst viel Stoff in kurzer Zeit abzuhaken, soll der VKU stärker darauf ausgerichtet sein, Inhalte gemeinsam zu verstehen, zu diskutieren und auf konkrete Situationen im Strassenverkehr zu übertragen.

Für deine Planung bedeutet das: Rechne künftig mit vier separaten Kursterminen und wähle sie so, dass sie zu Schule, Lehre oder Beruf passen.

Die vier Unterrichtsblöcke

Der VKU ist in vier Themenblöcke gegliedert.

Block 1: Fahrberechtigung und Fahrzeug, geht es unter anderem um deine Rolle als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer, um zentrale Rahmenbedingungen im Strassenverkehr und um die Verantwortung für das Fahrzeug, das du führst.

Block 2: Verantwortung, beschäftigt sich vertieft mit deiner persönlichen Verantwortung im Strassenverkehr. Sobald du ein Motorfahrzeug führst, trägst du Verantwortung für deine Entscheidungen und dein Verhalten.

Block 3: Rücksichtnahme, steht das Zusammenspiel mit anderen Verkehrsteilnehmenden im Zentrum. Strassenverkehr funktioniert nicht isoliert. Du bewegst dich immer gemeinsam mit anderen Menschen im selben Raum.

Block 4: Strasseninfrastruktur und defensive Fahrweise, verbindet schliesslich die Umgebung, die Verkehrsführung und dein eigenes Fahrverhalten miteinander.

Block 1 wird zuerst besucht. Die Blöcke 2 bis 4 können anschliessend in unterschiedlicher Reihenfolge stattfinden.

Der organisatorische Rahmen des VKU

Nicht nur die Inhalte, auch die Durchführung des Kurses ist geregelt. Der VKU wird von Fahrlehrpersonen mit entsprechender Bewilligung der Kategorie A oder B durchgeführt.

Pro Kurs dürfen maximal zwölf Personen teilnehmen. Deine Anwesenheit wird für jeden Unterrichtsblock dokumentiert. Die Kursleitung meldet den absolvierten Kurs elektronisch und bewahrt die Präsenzkontrolle gemäss den gesetzlichen Vorgaben auf.

Nach vollständig absolviertem VKU erhältst du eine Kursbescheinigung. Diese ist unbeschränkt gültig.

Die Kantone sind für die Aufsicht zuständig und kontrollieren damit auch die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.

Was lernst du im VKU über Assistenz- und Automatisierungssysteme?

Moderne Autos können immer mehr. Abstand halten, in der Spur bleiben, Gefahren erkennen oder automatisch reagieren. Genau deshalb werden Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme ab 2027 umfassender in den Verkehrskundeunterricht integriert.

Im VKU lernst du nicht nur, welche Systeme es gibt und was sie können. Mindestens genauso wichtig sind ihre Grenzen.

Denn auch wenn ein Fahrzeug dich technisch unterstützt, bleibt die Verantwortung grundsätzlich bei dir als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer. Assistenzsysteme können Wahrnehmung und Reaktion unterstützen, sie ersetzen aber nicht deine Aufmerksamkeit und dein Urteilsvermögen.

Dass dieses Thema künftig bereits am Anfang deiner Ausbildung behandelt wird, hat einen praktischen Vorteil. Wenn du später zum ersten Mal selbst am Steuer sitzt, kennst du die wichtigsten Grundprinzipien bereits und kannst moderne Fahrzeugtechnik besser einordnen.

Warum bleibt der VKU ein Präsenzkurs?

Auch nach der Reform bleibt der Verkehrskundeunterricht ein reiner Präsenzkurs. Der VKU kann nicht vollständig online oder als E-Learning absolviert werden.

Das hat mit der Art der Inhalte zu tun. Im Kurs geht es nicht nur darum, Fakten oder Verkehrsregeln auswendig zu lernen. Themen wie Verantwortung, Selbsteinschätzung, Rücksichtnahme oder der Umgang mit komplexen Verkehrssituationen leben vom Austausch mit anderen.

Für die Vorbereitung auf die Theorieprüfung kannst du weiterhin Apps, digitale Lernprogramme und E-Learning-Angebote nutzen. Der eigentliche VKU findet jedoch vor Ort statt.

Handlungskompetenz statt Auswendiglernen

Genau dieser Ansatz prägt auch unseren Unterricht im Lerncenter Dreispitz.

Wenn zwölf Personen dieselbe Verkehrssituation betrachten, entstehen oft unterschiedliche Einschätzungen. Darüber zu sprechen, Argumente abzuwägen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, macht den Unterschied zwischen reinem Auswendiglernen und echtem Verständnis.

Das Ziel ist nicht, dass du möglichst viele Sätze auswendig kennst. Du sollst Situationen erkennen, einschätzen und angemessen handeln können.

Wer ist vom VKU befreit?

Nicht jede Person muss den Verkehrskundeunterricht erneut besuchen.

Wer bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B oder B1 besitzt und eine weitere dieser Kategorien erwerben möchte, ist grundsätzlich vom erneuten VKU-Besuch befreit.

Wenn du also bereits einen entsprechenden Führerausweis hast und später eine zusätzliche Kategorie erwerben möchtest, musst du den Verkehrskundeunterricht nicht automatisch ein zweites Mal absolvieren.

Was gilt, wenn deine Fahrausbildung schon läuft?

Der Wechsel zum neuen System erfolgt am 1. Januar 2027. Deshalb gibt es Übergangsregelungen für Personen, die ihre Fahrausbildung bereits vor diesem Datum begonnen haben.

Hast du die Theorieprüfung nach bisherigem Recht bereits bestanden, musst du den VKU grundsätzlich spätestens bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung nachweisen, sofern für dich keine Befreiung gilt.

Hast du die Theorieprüfung bereits abgelegt, aber nicht bestanden, kann der VKU-Nachweis für eine erneute Anmeldung ab 2027 erforderlich sein.

Ein bereits gültiger Lernfahrausweis dient als Nachweis dafür, dass die entsprechenden Voraussetzungen nach bisherigem Recht erfüllt wurden.

Gerade bei Übergangsfällen kann die persönliche Situation entscheidend sein. Wenn du Ende 2026 mitten in deiner Ausbildung steckst und nicht sicher bist, welche Regel für dich gilt, empfehlen wir dir, deinen konkreten Fall frühzeitig mit der zuständigen kantonalen Strassenverkehrsbehörde oder direkt mit uns zu klären.

VKU im Lerncenter Dreispitz: Basel, Lausen und Laufen

Du möchtest deinen VKU in der Region Basel oder Baselland absolvieren? Beim Lerncenter Dreispitz findest du Kurse an drei Standorten.

Unsere Standorte

  • In Basel findest du uns an der Dornacherstrasse 404, direkt beim Dreispitz.
  • In Lausen besuchst du uns an der Hauptstrasse 36 im Ergolztal.
  • Unser Standort in Laufen befindet sich an der Bahnhofstrasse 28 und ist insbesondere für Fahrschülerinnen und Fahrschüler aus dem Laufental praktisch erreichbar.

Mehr zu unseren regionalen Angeboten findest du auf den Seiten Fahrschule in Lausen und Fahrschule in Laufen.

Unser aktuelles Angebot und dein nächster Schritt

Stand 2026 umfasst unser VKU-Angebot 4 x 2 Lektionen. Der Wochenkurs kostet ab CHF 159.–, der Wochenendkurs ab CHF 199.–. Das obligatorische Lernmaterial im Wert von CHF 30.– ist bereits im Preis enthalten.

Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben ab 2027 ändern sich die Rahmenbedingungen für die Kursplanung. Welche Kursmodelle und Termine wir ab Januar 2027 anbieten, findest du jeweils aktuell in unserem Buchungssystem.

Die verfügbaren Kurse kannst du direkt im Buchungssystem ansehen.

Bei Fragen erreichst du uns unter +41 61 333 06 06 oder über unser Kontaktformular. Ein erstes Beratungsgespräch ist unverbindlich.

Weitere Informationen zum Kurs findest du auf unserer Seite Verkehrskundeunterricht (VKU).

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